Grundversorger ist automatisch der Energieversorger, welcher die meisten Kunden in einem bestimmten Gebiet hat. Bei diesem ist man Kraft Gesetz automatisch Kunde, solange man nichts macht und dessen Rechnungen bezahlt. Der Netzbetreiber setzt im Zweifel immer den Grundversorger als Lieferanten ein. Der darf zunächst keinen Kunden ablehnen. Diese Verpflichtung wird jedoch auch mit dem Grundversorgungstarif in Rechnung gestellt. Damit ist jedoch sichergestellt, dass man immer Strom hat, solange man sich nichts zu Schulden kommen lässt.
Durch die Liberalisierung des Strommarktes kann jedes Unternehmen, welches der Bundesnetzagentur sowie dem Hauptzollamt eine gewisse Leistungsfähigkeit dokumentiert hat Energieversorger werden. Günstiger sind wir aufgrund effektiver betriebswirtschaftlichen Strukturen und besserem kaufmännischem Geschick. Wir müssen unsere Kunden gewinnen und haben diese nicht aus der Vergangenheit heraus im Bestand. Weiter haben wir nicht die Verpflichtungen des Grundversorgers.
Wir sind Ihr Energieversorger und kümmern uns darum, dass Sie Ihren Strom zu attraktiven Konditionen erhalten. Um die Energie zu Ihnen nach Hause zu bringen, benötigen wir die entsprechende Infrastruktur: Das Netz. Dieses wird vom örtlichen Netzbetreiber betrieben und gewartet. Dessen Gebühren sind in unseren Preisen enthalten weshalb wir für alle kaufm. Angelegenheiten zuständig sind. Für alle techn. Problem der Netzbetreiber. Als neutrale Stelle unter Aufsicht der Bundesnetzagentur koordiniert er auch die verschiedenen Energieversorger.
Nicht viel. Lassen Sie sich ein Bellersheim-Stromangebot machen, tragen Ihre Zählernummer und Bankverbindung ein und unterschreiben es an drei Stellen – fertig. Den Rest erledigen wir für Sie.
Der Strom ist immer da. Bei einem Einzug geht es darum, wer bis wann und ab wann diesen bezahlt und von wem er geliefert wird. Mit dem Vermieter oder auch Verkäufer wird der Zeitpunkt des Wechsels festgelegt und üblicherweise im Übergabeprotoll dokumentiert. Dieser Stichtag ist unabhängig vom offiziellem Mietbeginn oder Eigentümerwechsel lt. Miet- oder Kaufvertrag! Zu diesem Termin lt. Übergabeprotokoll meldet sich der Vermieter oder Verkäufer bei seinem Lieferanten ab und nennt Sie dem Netzbetreiber als neuen Rechnungsempfänger.
Ab dann haben Sie 28 Werktage Zeit sich einen Stromanbieter zu suchen, der rückwirkend ab dem Tag des Übergabeprotokolls Ihr Stromlieferant wird. Machen Sie das nicht, setzt der Netzbetreiber den Grundversorger als Lieferanten ein.
Kein Problem. Der Netzbetreiber war nur etwas voreilig. Wenn Sie sich einen eigenen Lieferanten suchen der Ihnen die Belieferung ab dem Tag des Übergabeprotokolls bestätigt, ist die Post des Grundversorgers gegenstandslos. In dieser Frist müssen Sie nichts ausfüllen und unterschreiben!
Die Vertragslaufzeit ist nicht begrenzt, kann aber drei Monate vor Quartalsende gekündigt werden. Man könnte auch sagen, dass die Vertragslaufzeit drei Monate beträgt und diese sich immer wieder um drei Monate verlängert.
Dies kommt auf den oder die Stromzähler an, die bei Ihnen installiert sind. Diese sollte in einem persönlichen Gespräch besprochen werden.
Ein Eintarifzähler kann ganz einfach nur immer den Strom messen der gebraucht wird. Ein Zweitarifzähler kann den Stromverbrauch auch noch „sortieren“. D. h., er misst zu definierten Zeit den Stromverbrauch in unterschiedlichen Zählwerken. Dieser kann somit unterschiedlich abgerechnet werden.
Über Ihren Zähler wird Ihr tatsächlicher Energieverbrauch gemessen. Um den Zähler für genau Ihre Verbrauchsstelle zuordnen zu können, brauche wir die eindeutige Nummer des Geräts.
Der Netzbetreiber stellt auch sicher, dass nicht zwei Energieversorger gleichzeitig liefern. Unsere Lieferung und somit Ihre Zahlungen beginnen dann erst ab dem Termin, an dem der Altvertrag endet.
Nein, durch den Lieferantenwechsel kann zu keinem Zeitpunkt zu einem Lieferausfall kommen. Der Netzbetreiber stellt die Versorgung immer sicher und setzt im Zweifelsfall den Grundversorger als Lieferanten ein.
Fällt der Strom bei z.B. einem Sturm doch einmal aus, ist genau die gleiche Störungsstelle des Netzbetreibers wie bisher zuständig. Dieser kündigt Stromabschaltungen für z.B. Wartungsarbeiten auch weiter in den gleichen öffentlichen Medien wie bisher an.
Die Ablesung erfolgt durch Sie. Zu Beginn der Belieferung und zum Abrechnungsstichtag werden wir und der Netzbetreiber Sie bitten, den aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Der Netzbetreiber hat auch immer das Recht auf die Angabe des Zählerstandes.
Ja es gibt eine Preisgarantie. In dieser Zeit wird der reine Strom-Preis von uns nicht verändert, unabhängig von unseren Kosten.
Alle Preisbestandteile, die gesetzlich vorgegeben werden und somit nicht beeinflussbar und für alle Energielieferanten gleich sind, geben wir jedoch 1:1 weiter. Sofern wir eine Preisanpassung innerhalb der Preisgarantie vornehmen müssen, werden wir Sie natürlich rechtzeitig über die neuen Preise informieren.
Aus Ihrem Jahresverbrauch berechnen wir Ihre erwarteten Jahresgesamtkosten für die kommende Abrechnungsperiode und teilen diese durch 12 Monate. Ihre Abschläge sind jeweils zum 1. eines Monats fällig. Wir buchen den Betrag zu Beginn des Monats ab.
Möchten Sie den Abschlag individuell gestalten ist dies nach Absprache möglich. Bitte verändern Sie Ihren Abschlag nicht indirekt über unrealistische Verbrauchsabgaben. Deshalb sollte man beim Preisvergleich auch nie die Abschläge sondern immer den Arbeits- und Grundpreis vergleichen.
Die Jahresabrechnung wird aufgrund der turnusmäßigen, jährlichen Ablesung des Zählers durch den Netzbetreiber erstellt. Dieser möchte mit dem Wert seine Gebühren uns in Rechnung stellen. Darauf basierend erstellen wir unsere Rechnung.
Die Turnus-Termine unterscheiden sich von Kunde zu Kunde, um eine ganzjährige, gleichmäßige Auslastung der Abrechnungs-Abteilungen und Spitzenbelastungen z.B. zum 31.12. zu vermeiden.
Die turnusmäßige Ablesung (siehe Frage zuvor) ist unabhängig von den Vertragslaufzeiten der Energielieferanten. Bei Vertragsbeginn kann dies passieren, auch z.B. nach nur 8 Monaten. Danach aber sicher erst ca. 12 Monate später.
Dies ist kein Problem. Nennen Sie uns den Monat und wir erstellen zu diesem Monatsende die Rechnung. Beachten Sie, dass Sie dann einmal uns zu diesem Stichtag und einmal dem Netzbetreiber zum Turnus-Termin den Zählerstand melden müssen.